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Luftschutzbunker

 

Im Oktober/November 1940 legte der Reichsbauausschuß im Reichsluftfahrtministerium bereits die technischen Einzelheiten fest. „Anweisung für den Bau bombensicherer Luftschutzräume, Fassung 1940“. Im Juli 1941 folgten die „Bestimmungen für den Bau von Luftschutzbunker“. Diese Bestimmungen wurden in sechs Heften herausgegeben:

 

 

Heft 1: Allgemeines, Planung und Grundrißgestaltung

Es enthält die Gliederung der LS-Bunker des Selbstschutzes in die Baustufen

A = Bauwerke mit mehr als 1.500 Personen
B = Bauwerke mit 300 bis 1.5000 Personen
C = Bauwerke mit weniger als 300 Personen

 

Heft 2: Konstruktive Ausbildung

u.a. Bestimmungen über die Baustoffe, Abmessungen von Decken und Wände
Baustufe A = 3,0 m, Baustufe B = 2,5 m, Baustufe C = 2,0 m

 

Heft 3: Belüftung; Heizung und Kühlung

 

Heft 4: Wasserversorgung und Entwässerung

 

Heft 5: Stromversorgung und elektrische Anlagen

 

Heft 6: Kennzeichnung im LS-Bunker und Ausstattung