Kategorie: Verhaltensregeln
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Nützliche Tipps für Befahrer

Das Befahren von Stollen bzw. Bergwerken sprich allgemein Altbergbau oder Bergbau ist in Deutschland in jedem Bundesland anders geregelt. Meist ist es eine rechtliche Grauzone eine Bergwerksanlage zu betreten bzw. zu befahren. Das Betreten des Altbergbaus durch Unbefugte ist meist bereits aus Haftungsgründen verboten! Viele alte Stollen befinden sich heute auf Firmengeländen oder aber auch auf Privat Grundstücken. Betritt man diese Grundstücke so hat man bereits Hausfriedensbruch begangen. So ist es also unbedingt wichtig den Grundstückbesitzer vorher so fragen ob man das Grundstück betreten darf. Des Weiterem benötigt man eine Genehmigung des Grundstückbesitzers für das Betreten der Stollenanlagen. Die meisten werden dies aber nicht zusagen wegen Rechtlicher Haftung. Viele Bergbaugelände mit Halden und Pingen werden in ganz Europa als Naturschutzgebiet ausgewiesen! Hier ist bereits das Verlassen des Weges verboten. Bei Verstoß kann und wird meinst mit einer Strafverfolgung geantwortet. Eins seriöser Befahrer befragt zuvor immer den Grundstücksbesitzer und bietet Ihn um eine Erlaubnis. Hat der dieser Erlaubnis betritt er das Gelände und den Stollen oder das Bergwerk so das ihn dabei keiner sieht!

 

 

Unsere besuchten Objekte werden wir erst nach und nach online stellen. Selbstverständlich werden wir die von uns besuchten Objekte ausrecherchieren, doch werden wir die von uns gefundenen Informationen nicht mehr sofort veröffentlich! Damit wollen wir die von uns besuchten Objekte noch besser Schützen. Locations wurden überannt, vermüllt, zerstört, die umliegenden Anwohner oder gar die Behörden bekamen Wind von der Sache und die Objekte wurden auf immer und Ewig verschlossen / übererdet / zubetoniert oder und überwacht. 

 

Keine Haftung!